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Wichtige Information an alle Schweizer Mozilo-Benutzer

Begonnen von eruedin, 30. März 2012, 18:37:57

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eruedin

Es ist kein Aprilscherz, aber ab dem 1. April 2012 tritt in der Schweiz das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft und wird damit die Impressumspflicht für Webseiten eingeführt.

Für Unternehmen und Unternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht bereits eine gesetzliche Firmen- und Namensgebrauchspflicht (Art. 954a OR).

Gemäss dem revidierten UWG handelt in Zukunft insbesondere unlauter, «wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen» (Art. 3 Abs. 1 Buchst. s rUWG).

Es muss also Name und physische Adresse ebenso angegeben werden, wie auch eine e-Mailadresse («elektronische Post»); ein Kontaktformular genügt nicht.

Angebote rein ideeller, privater, unternehmensinterner oder wissenschaftlicher Natur werden vom UWG nicht erfasst. Für sie gilt die gesetzliche Pflicht nicht; da ich weder Jurist bin, noch bereits eine gerichtliche Klärung des Begriffs «elektronischer Geschäftsverkehr» vorliegt, empfiehlt es sich, zumindest im Zweifelsfall, ein Impressum aufzuschalten. Abmahnungen gibt es in der Schweiz zwar nicht, wer jedoch nach den Artikeln 9 und 10 UWG zur Zivilklage berechtigt ist, kann einen Strafantrag stellen. Das Strafmass liegt im Ermessen des Richters, wobei das Gesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht — letzteres wohl eher für schlimmere Urheberrechtsübertretungen.
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