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Hörproben auf Homepage

Begonnen von rolinux, 13. Mai 2011, 11:20:14

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rolinux

Hallo,

ich habe die Homepage meines Gospelchores unter meinen Fittichen (http://www.gospel-and-more-birkenfeld.de). Jetzt plagt uns seit einiger Zeit der Wunsch, verschiedene Hörproben auf der Homepage unterzubringen. Ich meine aber schon mal gehört bzw. gelesen zu haben, dass das urheberrechtlich bzw. GEMA-mäßig nicht so einfach ist. Denn wenn man ganze Lieder als Hörprobe zur Verfügung stellt, sei das wie eine Aufführung und damit GEMA-pflichtig. Und das kostet.

Aber man muss ja nicht ein komplettes Lied als Hörprobe anbieten, es ginge ja auch ein Teil daraus, also eine echte HörPROBE.

Weiß jemand, wie sich das rechtlich und GEMA-mäßig verhält?

Gruß
Rolf
"Vergiss nie, dass die Musik viel zu wichtig ist,
um sie ganz den Profis zu überlassen."
(Robert Fulghum, amerikanischer Philosoph)

"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du darfst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du sollst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."
(Verfasser unbekannt)

hausl78

#1
Hi!

Leider kenn ich mich mit dem Thema nicht so aus (ich: Österr.  :mrgreen: ) aber ev. hilft dir das hier:

Online-Musiknutzung auf Websites von Institutionen (nicht gewerblich):
https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... att_wn.pdf

Ich würde da ev. wirklich am besten direkt bei der GEMA mal anfragen, dann bist auf der sicheren Seite.

LG
Jürgen

azett

#2
Ich wollte vor einigen Jahren auf der Website eines Party-Veranstalters recht kurze Samples aus verschiedenen Liedern im Loop als Hintergrundbeschallung einbauen. Hab grad nicht mehr die genauen Zahlen im Kopf, aber nach Anfrage bei der GEMA und deren (alles andere als preiswerter) Antwort haben wir von der Idee Abstand genommen.
Laut GEMA ists dabei unerheblich, wie lang die Samples sind.

Aber frag ruhig mal nach - und lass uns an der Antwort teilhaben ;)

rolinux

#3
Ups, vorhin ist mir dieser Thread wieder über den Weg gelaufen...
Ich habe vor einiger Zeit mal beim Schwäbischen Sängerbund nachgefragt, der für alle Chöre in Württemberg die erste Anlaufstelle für sowas ist. Und habe Post bekommen von deren Rechtsanwalt. Der schreibt im Prinzip genau das, was azett auch sagt: Es ist egal, wie lange der Tonschnipsel dauert, der auf einer Homepage abgespielt wird.

Wenn der Komponist bei der GEMA gemeldet ist, muss GEMA bezahlt werden. Ist der Komponist nicht bei der GEMA gemeldet, muss man sich mit ihm direkt einigen.

(In meiner Anfrage ging es darum, eigene Aufnahmen von meinem Chor auf der Homepage abzuspielen, deshalb ging es in der Antwort auch nur um die Komponisten.)

Fazit: Wir lassen's.

Gruß
Rolf
"Vergiss nie, dass die Musik viel zu wichtig ist,
um sie ganz den Profis zu überlassen."
(Robert Fulghum, amerikanischer Philosoph)

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