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Jugendschutzkennzeichnung ab 1.1.2011

Begonnen von rolinux, 10. Dezember 2010, 20:07:58

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rolinux

Hallo,

in der aktuellen c't steht ein Bericht, dass ab 1.1.2011 alle Homepages mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein müssen. Es steht aber nicht drin, wie das zu erfolgen hat.
Wie sich der Artikel anhört, habe ich den Eindruck, dass JEDE Homepage entsprechend gekennzeichnet werden muss, also auch absolut harmlose Vereinshomepages wie z.B. http://www.badischer-dachshund.de oder http://www.gospel-and-more-birkenfeld.de.vu.

Weiß jemand, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat bzw. ob wirklich JEDE HP gekennzeichnet werden muss? Hab keine Lust auf Abmahnungen deshalb. Denn die Abmahnmafia steht sicher schon in den Startlöchern...

Gruß
Rolf
"Vergiss nie, dass die Musik viel zu wichtig ist,
um sie ganz den Profis zu überlassen."
(Robert Fulghum, amerikanischer Philosoph)

"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du darfst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du sollst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."
(Verfasser unbekannt)

stefanbe

#1
Bei dem Raubtierartigen Verhalten eines Dachshundes solte auf jeden fall eine Altersbeschränkung ab 60 Jahre sein.

Die müssen erst mal Definieren was für ein Inhalt eine Altersbeschränkung erhalten muss und wenn ja wie die Stafelung aussieht.

Also weiter im Auge behalten und füsse stillhalten :D

gruss stefanbe

laborix

#2
Zitat von: "rolinux"... Weiß jemand, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat bzw. ob wirklich JEDE HP gekennzeichnet werden muss? ...
Schau mal hier, eventuell werden deine Fragen beantwortet:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011

rolinux

#3
Vielen Dank!
Also ist für solche Seiten keine Kennzeichnung notwendig.
Bzw. jeder kann selber entscheiden, ob und wie gekennzeichnet werden muss... Na toll! Da hat unsere Bundesregierung ja wieder mal komplette Unfähigkeit bewiesen...

Gruß
Rolf
"Vergiss nie, dass die Musik viel zu wichtig ist,
um sie ganz den Profis zu überlassen."
(Robert Fulghum, amerikanischer Philosoph)

"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du darfst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du sollst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."
(Verfasser unbekannt)

HoMe

#4
Nur mal so aus der "Fachwelt", das bedeutet für die Zukunft, wenn es mal das angedachte Programm gibt, das mit Zugangsberechtigungen und Altersfreigaben arbeitet, dass Seiten ohne Altersfreigabe nicht mehr angezeigt werden.
Es besteht für die privaten Angebote keine Kennzeichnungspflicht.
Viel schlimmer ist das Ganze, wenn man Angebote erstellt hat, die gerade für Kinder oder Jugendliche sein sollen! Da ich ja dann will, dass Kinder und Jugendliche mein Angebot finden, muss ich die Seiten mit einer Altersfreigabe versehen. das ist dann aber rechtlich verbindlich. D.h.: Hier freut sich ggf. die Abmahnmafia, denn der Grad ist schmal zwischen dem, was erlaubt ist für Kinder (Bilder z.B.) und für Jugendliche.

Es wird also noch spannend. Aber vllt. ist das eine Idee für die Coder von mozilo. Gleich ein Auswahlmenü einbauen, wo man anklicken kann ob man die Altersfreigabe angeben will und wenn ja, ab welchem Alter.

Ist insgesamt ein leidiges Thema....

HoMe
Schon gewusst: "Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann!"

wasp

#5
Das Thema ist glücklicherweise bis auf Weiteres vom Tisch.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Novellierung-endgueltig-gescheitert-1154880.html

Guten Rutsch in neue Jahr!